1. Gegenstand und rechtliche Grundlagen
Diese Richtlinie erläutert, welche Cookies und vergleichbaren Technologien auf belerado.com eingesetzt werden können, welchen Zwecken sie dienen und unter welchen Voraussetzungen sie aktiviert werden. Sie beschreibt außerdem die Speicherdauer und die Möglichkeiten, Einstellungen zu ändern oder eine Einwilligung zu widerrufen.
Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) sowie die Richtlinie 2002/58/EG und die weiteren anwendbaren deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften.
Der Zugriff auf Informationen in Ihrem Endgerät und die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten werden rechtlich gesondert beurteilt. Eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht nach dem TDDDG ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage nach der DSGVO.
Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
2. Website und Kontaktdaten
Diese Richtlinie betrifft die unter dem Namen Belerado angebotene Website belerado.com.
Kontaktanschrift: 2003 Robin Ct #5, Council Bluffs, IA 51503, USA.
Telefon: +1 (712) 582-7394.
E-Mail: orderhelp@belerado.com.
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr, jeweils MEZ/MESZ.
Soweit Belerado lediglich eine Geschäftsbezeichnung ist, ergibt sich die vollständige Identität der datenschutzrechtlich verantwortlichen Person aus der Datenschutzerklärung und den ergänzenden Angaben in den Ergänzenden rechtlichen Hinweisen.
3. Cookies und vergleichbare Technologien
Cookies sind kleine Dateien oder Kennungen, die beim Besuch einer Website im Browser oder auf dem verwendeten Gerät gespeichert werden können.
Vergleichbare Funktionen können durch Local Storage, Session Storage, Pixel, Tags, Skripte, Online-Kennungen, Messwerkzeuge sowie Sicherheits- und Betrugserkennungstechnologien erfüllt werden. Auch serverseitige Signale können mit solchen Verfahren zusammenwirken.
Diese Richtlinie gilt, soweit Informationen auf einem Endgerät gespeichert oder daraus ausgelesen werden oder dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine serverseitige Verarbeitung unterliegt weiterhin den anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Sitzungs-Cookies bestehen regelmäßig nur für die jeweilige Sitzung. Andere Cookies können bis zum Ablauf ihrer festgelegten Speicherdauer oder bis zu ihrer vorherigen Löschung gespeichert bleiben.
4. Mögliche Verwendungszwecke
Abhängig von den tatsächlich eingesetzten Funktionen können Cookies Sitzungen aufrechterhalten, Warenkorbinhalte speichern, Anmeldungen verwalten und Bestell- oder Zahlungsvorgänge unterstützen.
Weitere mögliche Zwecke sind der Schutz von Konten und Transaktionen, die Erkennung von Missbrauch, die Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl sowie die Berücksichtigung von Sprach-, Regions- oder Darstellungseinstellungen.
Soweit entsprechende Werkzeuge eingesetzt werden, können sie außerdem der Auswertung der Website-Nutzung, der Fehlererkennung, der Werbe- und Erfolgsmessung oder der Personalisierung von Inhalten dienen. Die Beschreibung eines möglichen Zwecks bedeutet nicht, dass das betreffende Werkzeug tatsächlich verwendet wird.
5. Eigene Cookies und Dienste Dritter
Eigene Cookies werden unmittelbar durch belerado.com gesetzt oder verwaltet. Cookies Dritter stammen von externen Diensten, die in die Website eingebunden sind.
Externe Anbieter können personenbezogene Daten gegebenenfalls in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeiten. Maßgeblich sind die Angaben zur jeweiligen Einbindung und die Informationen des betreffenden Anbieters.
Welche Werkzeuge, Anbieter und Zwecke tatsächlich relevant sind, ist den aktuellen Angaben in den Cookie-Einstellungen zu entnehmen.
6. Kategorien von Cookies
6.1 Unbedingt erforderliche Cookies
Hierzu gehören ausschließlich Technologien, die für die Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder für einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich sind.
Je nach Funktion können darunter Sitzungsverwaltung, Warenkorb, Anmeldung, Authentifizierung, Bestellabwicklung, Zahlungsfunktionen, Lastverteilung und die Speicherung Ihrer Datenschutzauswahl fallen. Auch Sicherheits- oder Betrugsschutzfunktionen können dazugehören, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Eine Einwilligung ist nur im Rahmen der Ausnahmen des § 25 Absatz 2 TDDDG entbehrlich. Die Bezeichnung als funktional oder sicherheitsbezogen genügt hierfür allein nicht. Über den Einsatz wird weiterhin informiert.
Wenn Sie diese Technologien über Ihren Browser blockieren, können insbesondere Anmeldung, Warenkorb, Bezahlvorgang oder Sicherheitsprüfungen beeinträchtigt werden.
6.2 Präferenz-Cookies
Präferenz-Cookies können gewählte Sprachen, Regionen, Darstellungen, Merklisten oder andere persönliche Einstellungen speichern.
Ist die Speicherung für eine ausdrücklich gewünschte Funktion nicht unbedingt erforderlich, setzt sie grundsätzlich Ihre vorherige Einwilligung voraus.
6.3 Analyse-Cookies
Analyseverfahren können Aufschluss über besuchte Seiten, genutzte Funktionen, Ladezeiten, technische Fehler, ungefähre Zugriffsquellen und zusammengefasste Nutzungstrends geben.
Soweit dafür nicht erforderliche Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder daraus ausgelesen werden, ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung erforderlich. Eine statistische Auswertung, eine verkürzte Kennung oder die Zusammenfassung von Ergebnissen begründet für sich genommen keine Ausnahme.
Datenminimierung, eingeschränkte Identifizierbarkeit, eine auf die eigene Website begrenzte Auswertung und der Verzicht auf eine Verknüpfung mit anderen Daten können dem Datenschutz dienen. Sie ersetzen jedoch keine gesetzlich erforderliche Einwilligung. Rein serverseitige Auswertungen werden nach ihren tatsächlichen technischen Abläufen und den anwendbaren Datenschutzvorschriften beurteilt.
6.4 Marketing- und Profiling-Cookies
Diese Technologien können zur Messung von Werbeerfolgen und Kaufabschlüssen, zur Zuordnung von Zugriffsquellen, zur Begrenzung der Anzeigenhäufigkeit oder zur Bildung von Werbezielgruppen dienen.
Weitere mögliche Anwendungen sind Remarketing, personalisierte Werbung und die Verknüpfung von Aktivitäten über verschiedene Websites, Anwendungen oder Geräte. Dabei können aus Nutzung und Interaktionen Interessenprofile entstehen.
Soweit entsprechende einwilligungspflichtige Technologien verwendet werden, erfolgt ihre Aktivierung erst nach einer wirksamen Einwilligung.
6.5 Sicherheits- und Betrugsschutztechnologien
Sicherheitswerkzeuge können automatisierte Zugriffe erkennen, unbefugte Anmeldungen erschweren, Sitzungen prüfen und Formulare, Konten oder Transaktionen schützen.
Eine Nutzung ohne Einwilligung kommt nur in Betracht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unbedingt erforderliche Funktion erfüllt sind.
Erfüllt ein Werkzeug zugleich Analyse-, Werbe- oder Profilingzwecke, sind diese Funktionen gesondert zu prüfen. Für einen nicht erforderlichen Zweck lässt sich die Einwilligungspflicht nicht durch die zusätzliche Sicherheitsfunktion ausschließen.
7. Aktivierung und Speicherdauer nach Kategorie
Unbedingt erforderliche Technologien können ohne Einwilligung eingesetzt werden, wenn die gesetzlichen Ausnahmen greifen. Ihre Speicherung ist auf die Sitzung oder den für die notwendige Funktion erforderlichen Zeitraum zu begrenzen.
Präferenz-Cookies benötigen eine Einwilligung, soweit sie nicht für eine ausdrücklich gewünschte Funktion unbedingt erforderlich sind. Die jeweilige Dauer ergibt sich aus den Angaben in den Cookie-Einstellungen.
Einwilligungspflichtige Analyse-Cookies werden erst nach Ihrer Auswahl aktiviert. Zweck und Speicherdauer richten sich nach dem konkret beschriebenen Werkzeug.
Marketing- und Profiling-Cookies setzen, soweit eingesetzt und einwilligungspflichtig, Ihre vorherige Zustimmung voraus. Die Laufzeit wird beim jeweiligen Dienst angegeben.
Bei Sicherheitswerkzeugen hängen Aktivierung und Speicherdauer von der notwendigen Schutzfunktion ab. Zusätzliche Zwecke werden getrennt bewertet und gegebenenfalls nur mit Einwilligung aktiviert.
8. Angaben zu einzelnen Werkzeugen
Die Übersicht in den Cookie-Einstellungen soll die tatsächlich eingesetzten Cookies und vergleichbaren Technologien beschreiben.
Je nach Werkzeug gehören dazu Name, Anbieter, Domain, Kategorie, Zweck, technische Funktionsweise und Speicherdauer. Hinzu kommen die Einordnung als eigener oder externer Dienst, der aktuelle Einwilligungsstatus und gegebenenfalls Angaben zu Datenübermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zu den Datenschutzinformationen des Anbieters.
Diese konkreten Angaben ergänzen die vorliegende Richtlinie. Werden Werkzeuge hinzugefügt, entfernt oder verändert, sind insbesondere Anbieter, Zwecke, Laufzeiten und Übermittlungsbedingungen entsprechend zu aktualisieren.
9. Einstellungen beim ersten Besuch
Liegt keine erkennbare gültige frühere Auswahl vor, dürfen zunächst nur Technologien aktiviert werden, für die keine Einwilligung erforderlich ist.
Einwilligungspflichtige Analyse-, Marketing-, Profiling- und sonstige nicht erforderliche Technologien bleiben bis zu einer wirksamen Zustimmung deaktiviert.
Bloßes Weiterbesuchen oder Scrollen, das Unterlassen einer Auswahl oder das Schließen des Browsers gilt nicht als Einwilligung.
10. Gestaltung der Cookie-Abfrage
Soweit eine Einwilligung benötigt wird, soll die Cookie-Abfrage eine verständliche Entscheidung ermöglichen. Dazu gehören die Annahme oder Ablehnung sämtlicher nicht erforderlicher Technologien sowie differenzierte Einstellungen nach Kategorie und, soweit erforderlich, nach Anbieter.
Die Möglichkeiten zur Annahme und Ablehnung müssen klar erkennbar und vergleichbar leicht zugänglich sein. Einwilligungspflichtige Kategorien dürfen nicht vorausgewählt sein.
Wird die Abfrage ohne Zustimmung geschlossen, dürfen nur die gesetzlich ohne Einwilligung zulässigen Technologien aktiv bleiben.
Der Zugriff auf Produktseiten und grundlegende Website-Funktionen soll grundsätzlich nicht von einer Einwilligung in Marketing oder andere nicht erforderliche Verarbeitungen abhängig gemacht werden. Gesetzlich zulässige Sonderkonstellationen bedürfen einer gesonderten Bewertung.
11. Individuelle Auswahl
Über die Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl für Präferenz-, Analyse- sowie Marketing- und Profilingtechnologien getrennt treffen. Soweit vorgesehen und erforderlich, lässt sich die Auswahl auch auf einzelne externe Anbieter beziehen.
Eine Zustimmung zu einer Kategorie umfasst keine Zustimmung zu anderen Kategorien.
Nur Funktionen, die tatsächlich unbedingt erforderlich sind und die gesetzlichen Ausnahmen erfüllen, können als nicht abwählbar ausgewiesen werden.
12. Einstellungen ändern und Einwilligungen widerrufen
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierfür ist der auf der Website vorgesehene Zugang zu den Cookie-Einstellungen oder eine gleichwertige Funktion zu verwenden.
Der Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung. Nach einer Änderung werden die betroffenen einwilligungsabhängigen Technologien entsprechend Ihrer neuen Auswahl gesteuert.
Bereits erhobene Daten dürfen nur weiterverarbeitet werden, soweit hierfür eine eigenständige gültige Rechtsgrundlage besteht oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht greift. Der Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der zuvor auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verarbeitung unberührt.
13. Speicherung Ihrer Entscheidung
Zur Umsetzung Ihrer Auswahl kann ein erforderliches Cookie oder eine vergleichbare technische Kennung eingesetzt werden.
Die gespeicherten Angaben können ausgewählte oder abgelehnte Kategorien, freigegebene Anbieter, Zeitpunkt der Entscheidung, die angezeigte Version der Abfrage sowie Änderungen und Widerrufe umfassen.
Diese Informationen dienen dazu, Ihre Auswahl zu beachten, unnötige wiederholte Abfragen zu vermeiden, spätere Änderungen zu ermöglichen und eine erteilte Einwilligung nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Speicherung ist auf den hierfür erforderlichen Umfang und Zeitraum zu beschränken.
14. Erneute Abfrage
Eine neue Entscheidung wird üblicherweise nicht bei jedem Besuch verlangt.
Eine erneute Abfrage kann erforderlich sein, wenn sich Zwecke oder Bedingungen wesentlich ändern, neue einwilligungspflichtige Kategorien oder Anbieter hinzukommen oder die frühere Auswahl nicht mehr erkannt werden kann. Dies kann auch nach dem Löschen von Cookies oder lokalen Speicherdaten eintreten.
Die Dauer, für die eine Auswahl berücksichtigt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Zweck, den transparent angegebenen Speicherfristen und den anwendbaren rechtlichen Anforderungen. Aus dem bloßen Ablauf von sechs Monaten folgt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, erneut einzuwilligen.
Unabhängig von einer erneuten Abfrage können Sie Ihre Einstellungen jederzeit ändern.
15. Eingebundene Dienste Dritter
Externe Dienste können gegebenenfalls Zahlungen, Sicherheit, Betrugsschutz, Einwilligungsverwaltung, Analysen, Werbung, Suchfunktionen, Kommunikation, Kundendienst oder eingebettete Inhalte unterstützen.
Die tatsächlichen Anbieter und ihre konkreten Zwecke sind in den Informationen zum jeweiligen Dienst und in den Cookie-Einstellungen anzugeben.
Verarbeitet ein Anbieter Daten in eigener Verantwortung, können zusätzlich dessen Datenschutzbestimmungen gelten. Die Einbindung eines externen Dienstes hebt die eigenen Informationspflichten und die Pflicht zur Beachtung Ihrer Auswahl nicht auf.
16. Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Bei einzelnen Diensten kann eine Verarbeitung oder ein Zugriff außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden, einschließlich der USA. Ob dies zutrifft, hängt vom tatsächlich eingesetzten Anbieter und dessen Verarbeitung ab.
Soweit erforderlich, müssen Übermittlungen die Voraussetzungen der Artikel 44 bis 49 DSGVO erfüllen. Als Grundlage kommen beispielsweise ein einschlägiger Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln in Betracht. Gesetzliche Ausnahmen gelten nur unter ihren jeweiligen engen Voraussetzungen.
Je nach Risiko können ergänzende Maßnahmen erforderlich sein, etwa Datenminimierung, Pseudonymisierung, Verschlüsselung, Zugriffsbegrenzungen und eine Prüfung des Dienstes.
Konkrete Angaben zum Empfänger, Übermittlungsland und verwendeten Schutzmechanismus ergeben sich aus den Informationen zum jeweiligen Dienst. Eine Cookie-Einwilligung ersetzt nicht automatisch die rechtlichen Anforderungen an internationale Übermittlungen.
17. Verwaltung im Browser
Je nach Browser können Sie gespeicherte Cookies ansehen, einzeln oder vollständig löschen und das Setzen eigener oder fremder Cookies einschränken. Einige Browser bieten außerdem Hinweise vor einer Speicherung oder eine automatische Löschung beim Schließen an.
Eine umfassende Blockierung kann Warenkorb, Anmeldung, Bezahlvorgang, Authentifizierung, Sicherheitsprüfungen und gespeicherte Präferenzen beeinträchtigen.
Browser-Einstellungen und die Auswahl innerhalb der Website wirken unabhängig voneinander. Durch das Löschen gespeicherter Daten kann auch Ihre bisherige Cookie-Auswahl verloren gehen.
18. Externe Inhalte
Eingebettete Inhalte oder Funktionen externer Anbieter können Cookies setzen, Geräteinformationen auslesen oder Online-Kennungen verarbeiten.
Sind solche Vorgänge einwilligungspflichtig, darf die betreffende Einbindung erst nach Ihrer Zustimmung aktiviert werden. Bis dahin kann anstelle des externen Inhalts ein Hinweis oder ein Platzhalter angezeigt werden.
19. Mögliche Datenarten
Abhängig vom verwendeten Werkzeug können IP-Adressen, Geräte- und Browserkennungen, Besuchszeitpunkte, aufgerufene Seiten und betrachtete Produkte verarbeitet werden.
Weitere mögliche Angaben sind Klicks und Interaktionen, Zugriffsquellen, Warenkorb- oder Kaufereignisse, Präferenzen, technische Diagnosedaten, der Einwilligungsstatus und Informationen zur Erfolgsmessung. Aus einer IP-Adresse kann gegebenenfalls ein ungefährer Standort abgeleitet werden.
Welche Daten tatsächlich verarbeitet werden, ist den Angaben zum jeweiligen Werkzeug und den ergänzenden Datenschutzinformationen zu entnehmen.
20. Ihre Datenschutzrechte
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit verlangen. Außerdem können Widerspruchsrechte bestehen.
Eine Einwilligung lässt sich jederzeit für die Zukunft widerrufen. Gegen eine Verarbeitung für Direktwerbung können Sie jederzeit Widerspruch einlegen; dies gilt auch für damit verbundenes Profiling.
Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren und gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Anfragen richten Sie bitte an orderhelp@belerado.com. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzerklärung und die DSGVO-Informationen.
21. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Nach Artikel 77 DSGVO können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für rechtswidrig halten.
Dies ist insbesondere bei der zuständigen Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes innerhalb der Europäischen Union möglich. In Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach den jeweils geltenden Zuständigkeitsregeln.
Andere verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben davon unberührt.
22. Kontakt und Erreichbarkeit
Fragen zu Cookies, vergleichbaren Technologien, Ihren Einstellungen oder der Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie über die Seite Kontakt oder über die folgenden Kontaktdaten übermitteln.
Kontaktanschrift: 2003 Robin Ct #5, Council Bluffs, IA 51503, USA.
Telefon: +1 (712) 582-7394.
E-Mail: orderhelp@belerado.com.
Der Kundendienst ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr erreichbar, jeweils MEZ/MESZ.
Die Servicezeiten beschränken nicht die Möglichkeit, eine Auswahl über die Cookie-Einstellungen zu ändern oder eine Einwilligung zu widerrufen.
23. Änderungen dieser Richtlinie
Anpassungen können aufgrund geänderter Rechtsvorschriften, eingesetzter Technologien, Anbieter, Zwecke oder Speicherfristen erforderlich werden. Auch Änderungen der Einwilligungsverwaltung können eine Überarbeitung veranlassen.
Die aktualisierte Fassung wird auf der Website mit ihrem Aktualisierungsdatum bereitgestellt.
Soweit neue oder wesentlich veränderte Verarbeitungen eine Einwilligung erfordern, wird vor ihrer Aktivierung eine entsprechende Entscheidung eingeholt.